Mietgeräte
1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe bzw. der angezeigten Bereitstellung. Es endigt mit fristgerechter Rückgabe bzw. Rücksendung an den Vermieter, jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Woche und nicht vor Ablauf notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten.
Der Mieter hat den Nachweis (Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer) für die Übergabe der Mietsache an das Transportunternehmen per E-Mail zu erbringen.
2. Mietlaufzeiten
Wochenmietsätze sind Mindestmietsätze und bedeuten 7 Tage Gewahrsam. Bei Überschreiten dieser Zeit werden weitere Wochenmietsätze berechnet.
Monatsmietsätze bedeuten 4 Wochen Gewahrsam. Die Rückgabe muss am selben Wochentag der vierten Woche erfolgen (z. B. 04.01- 2024 –01.02.2024).
3. Versand ab und an den Vermieter erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters, der auch die Kosten besonderer Verpackung und gewünschter Versandart trägt.
4. Verwendung der Mietsachen im Interesse dritter Personen ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter tritt jedoch mit dem Beginn des Mietvertrags seine Ansprüche gegen Dritte aus solcher Verwendung an Vermieter ab und verpflichtet sich, Anschriften solcher Personen und Belege für die Höhe seiner Ansprüche jeweils sofort dem Vermieter zu benennen. Abtretung hat zur Folge, dass Vermieter zum Einzug bei der dritten Person bis zur Höhe der eigenen Ansprüche berechtigt ist.
5. Mietgegenstände hat der Mieter bei Übergabe sofort, bei Zahlung ohne Verzug zu prüfen. Unterbliebene Rüge bedeutet Vollständigkeit und Geeignetheit für Vertragsgebrauch. Der Mieter hat jeden Schadenseintritt nach Übergabe sofort zu melden. Der Mieter hat die an den Mietgeräten eingetretenen Schäden zu vertreten, auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Eingetretene Schäden hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben. Bei Reparaturen sind nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters zu verwenden. Überbeanspruchung ist unstatthaft. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsanleitung für die überlassenen Mietgeräte zu beachten, die Mietgeräte ordnungsgemäß und entsprechend der Betriebsanleitung zu warten und zu pflegen. Der Mieter versichert die Geräte gegen alle möglichen versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Ansprüche gegen die jeweilige Versicherung tritt der Mieter an den Vermieter ab. Diese Abtretung hat jedoch keine befreiende Wirkung für den Mieter. Für etwaige Ausfallzeiten der Geräte und hierdurch eintretende Folgeschäden und Verluste oder sonstiger Nachteile des Mieters haftet der Vermieter nicht.
6. Rückgabe der Mietsache hat in vollständigem Umfang und funktionsfähigem Zustand zu erfolgen. Soweit dies nicht der Fall ist, erfolgt Instandsetzung durch den Vermieter oder durch eine Drittfirma. Erforderliche Fremdarbeiten durch Drittfirmen stellt der Vermieter durch Aufschlag von 10% in Rechnung. Bei Rückgabe der Mietsache vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. einer festen vereinbarten Laufzeit stellt der Mieter den Mietgegenstand dem Vermieter wieder voll zur weiteren Verfügung. Im Falle erheblicher Verschmutzung der Mietsache erhebt der Vermieter eine zusätzliche, dem Aufwand entsprechende Reinigungsgebühr.
7. Im Falle des Kaufs eines neuen Geräts, das mit dem Mietgerät identisch ist, gelten die folgenden Miet-zu-Kauf-Rabatte: 50% der gezahlten Mieten werden auf den Neupreis angerechnet. Sollte die entrichtete Miete die Höhe des tatsächlichen Kaufpreises erreicht haben wird ein Nachlass von 75% gewährt.
8. Änderungen und Sondervereinbarungen dieses Vertrages bedingen der Schriftform. Nebenabreden und Erklärungen nicht ausdrücklich befugter Personen sind nicht wirksam. Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mieters bzw. des Käufers: Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, ist das Amtsgericht Frankfurt am Main, ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit gesetzlich zulässig.
Hiermit akzeptiere ich die Bedingungen mietweiser Überlassung